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Schloß Arenfels in Bad Hönningen aus dem 13 Jahrhundert

huwwel


Willkommen im Lampenthaler Hof.

Fühlen sie sich wohl in unserer ruhig gelegenen Ferienwohnung mit Blick auf Rheinbrohl,

 dass Rheintal und bis weit in die Eifel.

Die Ferienwohnung liegt direkt am Wanderweg "Rheinsteig" und "Limeswanderweg"(Weltkulturerbe).

Nicht weit entfernt geht auch der Westerwaldsteig an uns vorbei.

Ein Idealer Ausgangspunkt für alle Wanderer.

Das Limesmuseum und die Limestürme(Weltkulturerbe) sind in ca. 1, 5 Kilometer zu erreichen.

Das Schloß Arenfels erhielt Aufgrund seiner 365 Fenster, 52 Türen und zwölf Türme den Beinamen 

„Schloss des Jahres“.

Da unser Hof von Rheinbrohl ca. 500 Meter entfernt liegt, werden Sie die Ruhe geniessen können.

Gerne würden wir sie auch, nach vorheriger Absprache(Uhrzeit), am Bahnhof in Rheinbrohl oder Bad Hönningen abholen.



Ferienwohnung

Blick auf das Rheintal


Lampenthaler Hof

 Schlaf und Wohnraum

Wintergarten und Frühstücksraum

Badezimmer

   Übernachtung

Person

Preis

1 Übernachtung

1 Person

50 Euro

2 Übernachtungen

1 Person 

90 Euro

1 Woche

1 Person

280 Euro

1 Übernachtung

2 Person

70 Euro

2 Übernachtungen

2 Personen

130 Euro

1 Woche

2 Person

400 Euro

Zustellbett pro Tag


25 Euro

      Zustellbett pro Woche


135 Euro

Auch für einen längeren -> 

Zeitraum zum mieten

Preis auf Anfrage

Frühstück 

nur bei vorheriger Anfrage

Bitte zu beachten!

In der Heizperiode

Energiekostenzuschlag          
5 Euro pro Tag.

§ 4 Stornierung

(1) Storniert der Mieter diesen Mietvertrag, wird unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen folgende Entschädigungsleistung fällig:

– bei Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 35% des Mietpreises

– bei Kündigung bis 40 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

– bei Kündigung bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

– bei Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

– bei Kündigung unter 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

(2) Die Entschädigungsleistung wird jedoch nur dann fällig, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, die Ferienunterkunft im vereinbarten Zeitraum anderweitig zu vermieten.

(3) Die Stornierungserklärung muss schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für eine Kündigung durch den Vermieter.

(4) Bricht der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so ist dennoch der gesamte Mietpreis zu bezahlen.