Schloß Arenfels in Bad Hönningen aus dem 13 Jahrhundert
huwwel
Willkommen im Lampenthaler Hof.
Fühlen sie sich wohl in unserer ruhig gelegenen Ferienwohnung mit Blick auf Rheinbrohl,
dass Rheintal und bis weit in die Eifel.
Die Ferienwohnung liegt direkt am Wanderweg "Rheinsteig" und "Limeswanderweg"(Weltkulturerbe).
Nicht weit entfernt geht auch der Westerwaldsteig an uns vorbei.
Ein Idealer Ausgangspunkt für alle Wanderer.
Das Limesmuseum und die Limestürme(Weltkulturerbe) sind in ca. 1, 5 Kilometer zu erreichen.
Das Schloß Arenfels erhielt Aufgrund seiner 365 Fenster, 52 Türen und zwölf Türme den Beinamen
„Schloss des Jahres“.
Da unser Hof von Rheinbrohl ca. 500 Meter entfernt liegt, werden Sie die Ruhe geniessen können.
Gerne würden wir sie auch, nach vorheriger Absprache(Uhrzeit), am Bahnhof in Rheinbrohl oder Bad Hönningen abholen.
Ferienwohnung
Blick auf das Rheintal
Lampenthaler Hof
Schlaf und Wohnraum
Wintergarten und Frühstücksraum
Badezimmer
Übernachtung | Person | Preis |
1 Übernachtung | 1 Person | 50 Euro |
2 Übernachtungen | 1 Person | 90 Euro |
1 Woche | 1 Person | 280 Euro |
1 Übernachtung | 2 Person | 70 Euro |
2 Übernachtungen | 2 Personen | 130 Euro |
1 Woche | 2 Person | 400 Euro |
Zustellbett pro Tag | 25 Euro | |
Zustellbett pro Woche | 135 Euro | |
Auch für einen längeren -> | Zeitraum zum mieten | Preis auf Anfrage |
Frühstück | nur bei vorheriger Anfrage | |
Bitte zu beachten! | In der Heizperiode | Energiekostenzuschlag |
§ 4 Stornierung
(1) Storniert der Mieter diesen Mietvertrag, wird unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen folgende Entschädigungsleistung fällig:
– bei Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 35% des Mietpreises
– bei Kündigung bis 40 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
– bei Kündigung bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
– bei Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
– bei Kündigung unter 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
(2) Die Entschädigungsleistung wird jedoch nur dann fällig, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, die Ferienunterkunft im vereinbarten Zeitraum anderweitig zu vermieten.
(3) Die Stornierungserklärung muss schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für eine Kündigung durch den Vermieter.
(4) Bricht der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so ist dennoch der gesamte Mietpreis zu bezahlen.